Gründung & Standort
Wir koordinieren den Aufbau Ihrer Gesellschaft und Ihres Standorts in Bulgarien – von der passenden Struktur bis zur Organisation vor Ort.
Wir bringen Ihr Unternehmen auf Wachstumskurs – egal, in welcher Branche. Als Marketing-Genies verbinden wir Kundengewinnung und Growth Hacking mit dem Aufbau Ihres Unternehmens in Bulgarien: einem steuerlich attraktiven EU-Standort mit 10 % Körperschaftsteuer. Mitarbeiter, Management und Buchhaltung? Darum kümmern wir uns ebenfalls.
10 % Körperschaftsteuer auf steuerpflichtige Unternehmensgewinne in Bulgarien. Ihre Gesamtsteuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
10 %
Körperschaftsteuer in Bulgarien*
Von A bis Z
Aufbau, Betrieb und Marketing
Wir betreuen alle Branchen
Individuell auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt
Mehr als eine Firmengründung
Eine Gesellschaft ist schnell gedacht. Ein funktionierendes Unternehmen braucht Menschen, Führung, saubere Abläufe und Kunden.
Genau hier setzen wir an: FREITAG Labs EOOD verbindet den operativen Aufbau in Bulgarien mit Research und Growth Marketing. Sie erhalten keine isolierte Gründungslösung, sondern Unterstützung für das, was danach entscheidend ist.
Sie bringen die Vision. Wir organisieren die Umsetzung.
Ihr Rundum-Angebot
Wir koordinieren den Aufbau Ihrer Gesellschaft und Ihres Standorts in Bulgarien – von der passenden Struktur bis zur Organisation vor Ort.
Die richtigen Menschen für Ihr Vorhaben. Wir unterstützen bei Personalsuche, Teamaufbau und der Organisation Ihrer Arbeitsabläufe.
Ein Unternehmen braucht mehr als einen Registereintrag. Wir kümmern uns um Prozesse, Koordination und das laufende Tagesgeschäft nach vereinbartem Umfang.
Wir organisieren die laufende Buchhaltung und die Abstimmung mit geeigneten Fachleuten – damit Verwaltung und Fristen nicht zum Wachstumshemmnis werden.
Positionierung, Kundengewinnung und Kampagnen: Als Growth Hacking Experts entwickeln und testen wir Marketing, das Ihre Unternehmensziele unterstützt.
Wir analysieren Markt, Wettbewerb und Zielgruppen. So entsteht ein fundierter Plan für Ihr Geschäftsmodell statt einer Standardlösung von der Stange.
Leistungsumfang nach individueller Vereinbarung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden mit qualifizierten Fachleuten abgestimmt.
Vor Ort in Sofia
Ein EU-Standort mit unternehmerischen Möglichkeiten. Wir verbinden lokale Organisation mit einem internationalen Blick auf Märkte, Kunden und Wachstum.
So arbeiten wir zusammen
Wir besprechen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Ziele und den Unterstützungsbedarf. Auch mögliche rechtliche und steuerliche Hürden gehören auf den Tisch.
Wir legen Standort, Zuständigkeiten und Leistungen fest. Sie erhalten einen konkreten Umsetzungsplan und ein individuelles Angebot.
Wir koordinieren Gründung und Organisation vor Ort, unterstützen den Teamaufbau und richten die vereinbarten Abläufe ein.
Management und Buchhaltung laufen strukturiert. Parallel entwickeln wir Research, Marketing und Maßnahmen für Ihre Unternehmensziele.
Steuervorteil. Mit Substanz.
Gründen Sie die bulgarische Gesellschaft als Tochtergesellschaft Ihrer deutschen GmbH, zahlt die Tochter grundsätzlich 10 % Körperschaftsteuer auf ihren steuerpflichtigen Gewinn in Bulgarien. Schüttet sie den Gewinn anschließend an die deutsche Muttergesellschaft aus, kann die zusätzliche deutsche Steuerbelastung auf diese Dividende bei etwa 1,5 % liegen.
* Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Beteiligungs- und Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dann bleiben die Dividenden in Deutschland grundsätzlich zu 95 % steuerfrei; 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % ergibt sich auf die Ausschüttung eine Belastung von rund 1,5 % einschließlich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Der tatsächliche Satz hängt unter anderem vom kommunalen Hebesatz ab.
Für die Körperschaftsteuerfreistellung gilt grundsätzlich eine Mindestbeteiligung von 10 %, für die gewerbesteuerliche Kürzung bei ausländischen Tochtergesellschaften grundsätzlich 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums. Dividenden an eine steuerlich in Deutschland ansässige GmbH können in Bulgarien unter die EU-/EWR-Quellensteuerbefreiung fallen; die Voraussetzungen und Nachweise sind gesondert zu prüfen.
Die ca. 1,5 % beziehen sich auf die ausgeschüttete Dividende nach bulgarischer Gewinnbesteuerung – nicht auf den ursprünglichen Unternehmensgewinn und nicht auf die Gründung selbst. Eine spätere Ausschüttung Ihrer deutschen GmbH an Sie als Privatperson ist separat zu versteuern.
Umsatzsteuer, Sozialabgaben und weitere internationale Steuerpflichten sind separat zu prüfen. Die tatsächliche Geschäftsleitung, Betriebsstätten, operative Substanz und mögliche Hinzurechnungsbesteuerung müssen berücksichtigt werden. Wir versprechen keine feste Gesamtsteuerquote: Ihre konkrete Struktur wird vor der Umsetzung mit qualifizierten Steuerberatern geprüft.
Firmengründung in Bulgarien mit Geschäftsführer
Für Ihre Gründung stellen wir einen Geschäftsführer in Bulgarien und schließen auf Wunsch einen schriftlichen Treuhandvertrag mit einem Treuhandgesellschafter ab, der Ihre Privatsphäre als Inhaber schützt: Ihr Name erscheint nicht im öffentlich einsehbaren Handelsgesellschaftsregister.
Sie möchten eine Firma in Bulgarien gründen, aber nicht selbst nach Sofia ziehen? Wir stellen einen lokalen, externen Geschäftsführer, der Ihre bulgarische Gesellschaft tatsächlich leitet – mit klaren Zuständigkeiten, Berichtswegen und Abstimmung mit Ihnen.
Ob Einpersonengesellschaft (EOOD) oder OOD mit mehreren Gesellschaftern, auch als Tochter Ihrer deutschen GmbH: Wir begleiten die Unternehmensgründung in Bulgarien inklusive Geschäftsführung, Mitarbeitern und Buchhaltung.
Viele suchen einen Treuhänder oder „Nominee Director“ in Bulgarien. Wir bieten bewusst keinen bloßen Strohmann-Geschäftsführer an, sondern eine Geschäftsführung mit echter Tätigkeit vor Ort – denn tatsächliche Leitung und Substanz sind steuerlich entscheidend.
Bei einer Firmengründung in Bulgarien ist der Eintrag im Handelsgesellschaftsregister öffentlich einsehbar. Auf Wunsch stellen wir nicht nur den Geschäftsführer, sondern schließen auch einen schriftlichen Treuhandvertrag ab: Ein von uns benannter Treuhandgesellschafter tritt im Register auf, während Ihr Name als Inhaber dort nicht öffentlich erscheint. Die Leitung bleibt dabei real vor Ort – mit vertraglich geregelten Zuständigkeiten, Berichtswegen und Ihrer Kontrolle. Grenzen wie das Register der wirtschaftlich Berechtigten und Geldwäschevorschriften prüfen wir vor der Umsetzung individuell. So bleibt Ihre Gründung für die Öffentlichkeit weitgehend anonym.
Gut zu wissen
Individuelle statt pauschale Lösungen
Operative Unterstützung vor Ort
Marketing gehört von Anfang an dazu
Bulgarien erhebt grundsätzlich 10 % Körperschaftsteuer auf steuerpflichtige Unternehmensgewinne. Das ist keine pauschale Gesamtsteuerquote: Ausschüttungen, Umsatzsteuer, Lohnabgaben und mögliche Steuerpflichten in anderen Ländern sind gesondert zu prüfen.
Nein. Wir stellen Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bulgarien. Niemand muss nach Bulgarien ziehen. Ob und wo sich Ihre steuerliche Ansässigkeit ändert, prüfen wir vor der Umsetzung mit qualifizierten Beratern.
Wir richten uns an Unternehmen aller Branchen – vom digitalen Geschäftsmodell bis zum Handel oder zur Produktion. Welche Leistungen vor Ort möglich sind, hängt vom Geschäftsmodell ab. Bei regulierten Tätigkeiten müssen Genehmigungen und besondere Anforderungen zuerst geprüft werden.
Ja. Neben dem Aufbau können wir Mitarbeiter, operatives Management, Buchhaltungsorganisation und Marketing begleiten. Zuständigkeiten, Leistungsumfang und Zusammenarbeit werden individuell vereinbart.
Das hängt von Ihrer Struktur, dem Personalbedarf und dem gewünschten Betreuungsumfang ab. Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie ein individuelles Angebot. Auf dieser Seite nennen wir bewusst keinen pauschalen Paketpreis.
Wir arbeiten gezielt an einer positiven Entwicklung – mit Research, klaren Prozessen und datenbasiertem Marketing. Geschäftlicher Erfolg, bestimmte Umsätze oder eine konkrete Steuerersparnis können jedoch nicht garantiert werden.
Für die meisten Gründungen ist es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung: als Einpersonengesellschaft (EOOD) oder mit mehreren Gesellschaftern (OOD). Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Welche Form im Einzelfall passt, wird vor der Gründung abgestimmt.
Für eine OOD oder EOOD schreibt das bulgarische Handelsgesetz ein Mindeststammkapital von 2 Lewa (rund 1 Euro) vor; andere Rechtsformen wie die Aktiengesellschaft erfordern höhere Mindestkapitalien.
Grundlage sind der Gesellschaftsvertrag, eine Firmenanschrift in Bulgarien und notariell beglaubigte Dokumente. Anschließend erfolgt die Eintragung ins bulgarische Handelsregister, danach die steuerliche Registrierung und bei Bedarf die Registrierung für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Den Aufbau rundet die Eröffnung eines Firmenkontos bei einer bulgarischen Bank ab.
Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern, Firmenname und Sitz, Stammkapital und Geschäftstätigkeit. Ausländische Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und übersetzt werden. Wir koordinieren Unterlagen, Beglaubigungen und Übersetzungen.
Seriöse Aussagen erfordern den Einzelfall: Die Dauer hängt von Unterlagen, Beglaubigungen, Übersetzungen und den Abläufen von Handelsregister und Banken ab. Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie einen konkreten Zeitplan für Ihr Vorhaben.
Der Eintrag im bulgarischen Handelsgesellschaftsregister ist öffentlich. Auf Wunsch stellen wir einen Geschäftsführer und schließen einen schriftlichen Treuhandvertrag ab, in dem ein Treuhandgesellschafter Sie als Inhaber vertritt: Ihr Name erscheint nicht im öffentlich einsehbaren Register, die Gesellschaft wird aber durch eine echte, vor Ort anwesende Geschäftsführung mit klaren Zuständigkeiten und Berichtswegen geführt. Grenzen – etwa das Register der wirtschaftlich Berechtigten oder Geldwäschevorschriften – klären wir vor der Umsetzung mit qualifizierten Beratern.
Ja. Der Treuhandvertrag mit dem Treuhandgesellschafter und/oder Geschäftsführer wird schriftlich geschlossen und auf Wunsch notariell abgesichert. Er legt Ihre Kontrollrechte fest – etwa Weisungs- und Berichtsrechte sowie die Bindung des Treuhänders an Ihre Vorgaben – und enthält Rückübertragungsrechte: Die Gesellschaftsanteile können jederzeit auf Sie oder eine von Ihnen benannte Person zurückübertragen werden. Die genaue Ausgestaltung stimmen wir vor der Umsetzung individuell mit qualifizierten Beratern ab.
Weitgehend ja: Mit einem schriftlichen Treuhandvertrag tritt ein Treuhandgesellschafter im öffentlichen Handelsgesellschaftsregister auf, Ihr Name als Inhaber erscheint dort nicht. Vollständig anonym ist eine Gründung jedoch nie: Banken und Behörden kennen den wirtschaftlich Berechtigten – etwa über das Register der wirtschaftlich Berechtigten und die Geldwäschevorschriften. Diese Grenzen klären wir vor der Umsetzung transparent mit qualifizierten Beratern.
Ihr nächster Schritt
Wo stehen Sie heute – und wohin möchten Sie wachsen? Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen. Wir prüfen Ihre Angaben, melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen den passenden Leistungsumfang als Grundlage für Ihr individuelles Angebot.
Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt
Nur die Leistungen, die Sie wirklich benötigen
Unverbindliche Anfrage ohne Buchung

Ihr Ansprechpartner
Für Ihr Unternehmen und Ihre Wachstumspläne in Bulgarien.
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